Positionspapier der sächsischen Zivilgesellschaft
Erstunterzeichnende sind mehr als 50 Organisationen aus ganz Sachsen
Ausgangssituation
Ungeachtet medialer Narrative stehen viele Bürger:innen seit 2015 in Sachsen für eine aktive Willkommenskultur ein. Ohne die Anstrengungen und das Wirken dieser starken sächsischen Zivilgesellschaft sind die verschiedenen Herausforderungen von Flucht, Asyl und Zuwanderung in Sachsen nicht zu lösen.
Für die Umsetzung dieser Hilfen werden seit 2015 finanzielle Mittel des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt. Eine zentrale Säule dieser Förderung ist das Förderprogramm „Integrative Maßnahmen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese bilden das Fundament dafür, dass die Unterstützung Geflüchteter und die Integrationsarbeit im Bundesland gelingt.
Für die Daseinsfürsorge im Bereich Integration haben sich seit 2015 die Helfer:innen in (teilweise neu gegründeten) Initiativen, Vereinen und Wohlfahrtsverbänden organisiert und Mittel über das oben genannte Programm beantragt. Es ist für diese Organisationen selbstverständlich, öffentliche Mittel zweckgebunden, wirtschaftlich und sparsam zu verwenden und transparent gegenüber den Kontrollinstanzen abzurechnen. Auch wurde die Verwendung dieser öffentlichen Mittel immer wieder durch die zuständigen Stellen und durch Verwendungsnachweise sachgemäß geprüft.
Erfolge
In den vergangenen Jahren wurden integrationspolitische Weichen gestellt, sodass sich Lebensumstände von Menschen mit Fluchterfahrungen verbessert haben und Zukunftsperspektiven geschaffen wurden. Die Ergebnisse sind zusammengefasst:
- Seit 2015 wurde die Flüchtlingssozialarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten schritt-weise auf- und ausgebaut. Die Koordination und die Kommunikation zwischen regionalen Akteur:innen und öffentlichen Trägern werden gefördert, zum Beispiel in Form von Kommunalen Integrationskoordinator:innen (KIK), Bildungskoordinator:innen (BiKo) und Ehrenamts-Koordinator:innen. Bei der Arbeitsmarktintegration werden Geflüchtete von Arbeitsmarktmentor:innen landesweit unterstützt.
- Seit 2016/17 legen Kommunen minimale dezentrale Unterbringungsquoten fest, sodass Geflüchtete überwiegend in Wohnungen leben sollen. Darüber hinaus wurden langjährige, unzumutbare Betreiberverträge von Sammelunterkünften gekündigt und ansatzweise Standards für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften entwickelt und in neuen Verträgen implementiert. Deren Durchsetzung gestaltet sich immer noch schwierig, wenn „Mindestanforderungen an eine humanitäre Unterbringung zum Teil stark abweichen“, wie der Heim-TÜV 2023 zeigt. Noch steht aus, „eine verbindliche Kontrolle der Einhaltung der vom Bundesland empfohlenen Mindeststandards einzurichten.“
- Seit vielen Jahren werden Leistungen für Geflüchtete nicht mehr als Warengutscheine, Budget-Chipkarten für einzelne teure Supermärkte oder sogar Lebensmittelkisten ausgegeben. Dies trägt zu einer deutlichen Verbesserung der Lebenssituation bei.
- Die soziale und räumliche Marginalisierung von Migrant:innen konnte durch die migrationspolitische Öffnung problematisiert und konzeptionell durch integrative Vorgehensweisen abgelöst werden. Menschen mit Fluchterfahrungen haben in Sachsen eine Stimme bekommen. Migrantische Selbstorganisation wurde und wird gefördert, von einzelnen Initiativen und regionalen Vernetzungen bis hin zu einem Dachverband. Durch Begleitprojekte sollen die Integration in Regelstrukturen sowie der interkulturelle Austausch verstärkt werden.
Die exemplarischen Entwicklungen und Erfolge zeigen: Seit 2015 konnte in Sachsen viel erreicht werden. Zunächst standen Behörden und Ministerien vor großen, teilweise schwer zu lösenden Aufgaben. In großen Drucksituationen mussten umgehend Lösungen gefunden werden, um zahlreiche Menschen beim Ankommen in Sachsen zu unterstützen. Zivilgesellschaftliche Akteure standen 2015 zur Unterstützung bereit – und tun dies auch heute noch. Über die Jahre konnte sich die zivilgesellschaftliche Arbeit in diesem Themenfeld verstetigen und professionalisieren – was nicht zuletzt auch dazu führte, gesellschaftliche Konflikte zu entschärfen, offene Gewalt und strukturellen Rassismus zu bekämpfen sowie die Rechte und gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten zu erhöhen. Eine Säule hiervon ist auch die finanzielle Förderung durch den Freistaat.
Forderungen
Um auch in Zukunft den Herausforderungen von Flucht und Asyl in Sachsen gewachsen zu sein, braucht es ein deutliches Bekenntnis und einen deutlichen Ausbau der bisherigen Förderprogramme zur Unterstützung der Integrationsarbeit. Eine starke Demokratie ist gekennzeichnet von einer starken Zivilgesellschaft. Angesichts der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen können die Verstetigung und der Ausbau der Integrationsarbeit wichtige Fundamente bilden.
Wir befürworten dabei eine Zusammenlegung von Förder- und Kontrollstrukturen in einer Hand (z.B. in einem fachlich geeigneten Ministerium), wie es auch in anderen Bundesländern üblich ist. Im Gegensatz zur Delegierung der Fördermittelvergabe und -administration an die Sächsische Aufbaubank ist in einem Ministerium stets eine demokratisch legitimierte sowie fachliche Kontrolle möglich.
Ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Integrationsarbeit in Sachsen ist ein modernes Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz, das die Zustimmung der Initiativen, Vereine und Wohlfahrtsverbände hat und in Einvernehmen mit diesen umgesetzt wird.
Wir möchten stellvertretend für viele integrationsfördernde Strukturen des Freistaats die Sächsische Staatsregierung deswegen eindringlich auffordern, diesen Punkt aus ihrem Koalitions-vertrag noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.