Wieviel (Un-)Gleichheit braucht die Demokratie?
Unser Modellprojekt „Demokratie im Gespräch“ ist ein bundesländerübergreifendes Projekt, in dem wir in verschiedenen kleineren Städten und Gemeinden gemeinsam mit einer Vielzahl an lokalen Akteur:innen zusammenarbeiten. In der auf viele Jahre angelegten Veranstaltungsreihe nehmen wir pro Jahr einen zentralen Begriff aus einem Artikel des Grundgesetzes und beleuchten ihn aus unterschiedlichen Perspektiven. Im Jahr 2021 steht der Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG) im Zentrum unserer Veranstaltungen.
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.